AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der B. Harant GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Gegenstand des zwischen Besteller und der B. Harant GmbH abgeschlossenen Vertrages. Allen Vereinbarungen, Angeboten und Auftragsbestätigungen liegen ausschließlich diese AGB der B. Harant GmbH zugrunde.
1.2. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch bei Annahme oder Ausführung des Auftrages durch die B. Harant GmbH nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie die B. Harant GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend und unverbindlich. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Schriftlich erteilte Bestellungen und Aufträge gelten als angenommen, wenn die B. Harant GmbH nicht innerhalb einer 3 Tagesfrist ab Auftragseingang ausdrücklich die Annahme ablehnt
2.2. Die B. Harant GmbH kann eingegangene Bestellungen schriftlich bestätigen, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht, es sei denn, der Besteller verlangt ausdrücklich eine Auftragsbestätigung.
2.3. Telefonische Bestellungen werden nur zu den AGBs der B. Harant GmbH ausgeführt. Für nachträglich eingehende schriftliche Bestellungen, die in Bezug auf Qualität, Größen, Bestellnummer, Farben, Preis usw. abweichen, haftet die B. Harant GmbH nicht. Eventuell auftretende Differenzen aus telefonischen Bestellungen gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
2.4. Für Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten die im Anhang zusätzlichen Lieferbedingungen.
2.5. Beanstandungen unserer Auftragsbestätigungen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
2.6. Unser Abschlussvertreter ist nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Sondervereinbarungen mit dem Abschlussvertreter bedürfen daher stets unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Wir berechnen die Preise nach unserer am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich bestätigt sind. Sofern nicht ausdrücklich Festpreise von uns bestätigt wurden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, Transportkostenänderung oder Änderung öffentlicher Abgaben eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Sollten die Listenpreise seit Vertragsabschluss in einem Maße gestiegen sein, welche die Steigerungsrate der allgemeinen Lebenshaltungskosten wesentlich übertrifft, so steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
3.2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Versendung trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Die Versandkosten betragen pro Auftrag und Lieferadresse ab 5,25 €.
3.3. Die Zahlung per Rechnung hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. Der noch offene Betrag ist während des Verzugs mit jährlich acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers aus Forderungen aus anderen Verhältnissen ist ausgeschlossen.
3.5. Kann die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht termingerecht erfolgen, so wird der volle Rechnungsbetrag 7 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch die B. Harant GmbH fällig.
3.6. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungenen vom Besteller nicht eingehalten, ist die B. Harant GmbH berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Lieferfristen, Versand, Gefahrenübergang, Höhere Gewalt und Verzug
4.1. Die Frist für Lieferungen und Leistungen (Lieferfrist) beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Vertrages einig sind.
4.2. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde hierzu keine besonderen Weisungen erteilt hat, sind wir berechtigt, den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel selbst zu bestimmen. Ziff. 3.2 bleibt unberührt.
4.3. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen ausreichend Rücksicht genommen wird.
4.4 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht ebenfalls auf den Kunden über, wenn er in Verzug der Annahme ist oder sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunden zu vertreten hat, verzögert hat.
4.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige hoheitliche Eingriffe gleich, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder unserem Lieferanten eintreten.
Vom Eintritt eines Ereignisses der höheren Gewalt, das eine bevorstehende Lieferung behindern wird, haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als zwei Wochen, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und insofern etwa bereits von ihm geleistete Vorauszahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
4.6. Geraten wir mit unseren Lieferungen und Leistungen in Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt nur berechtigt und kann Schadensersatz nur fordern, wenn er uns zuvor fruchtlos eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Abschluss dieser Frist die Annahme der Lieferung oder Leistung ablehnt, gesetzt hat.
5. Gewährleistung
5.1. Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Fehlmengen, Transportschäden oder offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns über etwaige Feststellungen dieser Art unverzüglich zu informieren. Beim Empfang der Ware festgestellte offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen hat sich der Kunde durch den Frachtführer oder dessen Beauftragten bescheinigen zu lassen. Die Ansprüche des Kunden auf Haftung wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seinen ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Jegliche Ansprüche auf Mängelhaftung gegen uns entfallen, wenn die ihnen zugrunde liegenden Beanstandungen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Verjährungsfrist gem. Ziff. 5.6 schriftlich angezeigt werden.
5.2. Öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung, über bestimmte Eigenschaften der Ware, gehören nur dann zu der mit dem Kunden getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde; ansonsten bleiben sie unberücksichtigt.
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist eine Einbau- oder Montageanleitung nicht geschuldet. Etwa mit der Ware gelieferte Hinweise zur Montage oder anwendungstechnische Hinweise sind unverbindlich und begründen für uns keine Haftung. Sie befreien den Kunden nicht von der Obliegenheit von eigenen Prüfungen und Versuchen im Zusammenhang mit einer Montage bzw. einem Einbau.
5.3. Wir behalten uns vor, einen Mangel zunächst nach unserer Wahl durch Nachlieferung oder Nachbesserung zu beheben. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort verbracht wurde.
5.4. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht bereit oder in der Lage, so ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufes oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
5.5 Soweit die von uns gelieferten Produkte an Verbraucher weiterverkauft werden, und wir uns individualvertraglich mit dem Kunden anstelle der Ansprüche gem. Ziff. 5.3 und 5.4 auf einen pauschalen Gewährleistungsabschlag geeinigt haben, ist ein Rückgriff des Kunden auf uns wegen des Weiterverkaufs mangelhafter Sachen an einen Verbraucher gem. § 478 Abs.4 BGB ausgeschlossen.
5.6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die auf Sach- oder Rechtsmängeln der Ware beruhen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache durch den Beförderer an den Kunden.
5.7. Eine Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung, wobei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes berechnet wird, mindestens jedoch 7,95€. Artikel mit individuellem Werbeeindruck, PCs, Drucker und geöffnete Software sowie Artikel, die nicht in unserem regulären Angebot enthalten sind und auf speziellen Wunsch des Bestellers geliefert werden, können weder zurückgenommen, noch umgetauscht werden.
6. Widerrufsrecht als Verbraucher
Der Kunde (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B., Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Firma B. Harant GmbH
Benzstrasse 2
67346 Speyer
Telefon: 0 62 32 / 64 42 -0
Telefax: 0 62 32 / 64 42 99
E-Mail-Adresse: info@harant.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur In verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 € beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
die In der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
7. Haftung, Rücktritt
7.1. Bei Pflichtverletzungen, die nicht in einem Sachmangel bestehen oder diesem gleichgestellt sind, oder die einen über die Mangelhaftigkeit hinausgehenden Schaden verursacht haben, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist:
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beträgt in Fällen der Verletzung von Schutz- und Obhutspflichten des Schuldverhältnisses gem. § 241 Abs.2 BGB n. F. ein Jahr ab Ablieferung der Ware durch den Beförderer an den Besteller. Ist es nicht zur Ablieferung der Ware gekommen, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen vor.
Der vorstehende Haftungsausschluss und die Verjährungsfristverkürzung gelten nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder vertragswesentlichen Pflicht. In einem solchen Fall ist unsere Haftung jedoch auf Ersatz des typischen voraussehbaren Schadens begrenzt.
7.2. Die Regelung in Ziff. 6.1 gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die unberührt bleiben.
7.3. Bei der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB kann der Kunde nur zurücktreten, wenn der zum Rücktritt berechtigende Umstand auf einem von uns zu vertretenden Verschulden (Ziff. 6.1) beruht. Bei unerheblicher Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
7.4. Ein Rücktritt ist ferner in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Kunde gesetzlich nur noch zum Wertersatz anstelle einer Rückgewähr der Kaufsache verpflichtet wäre.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer, auch der künftigen, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.
8.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf durch uns oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
Trifft der Kunde mit seinem Abnehmer eine Kontokorrentvereinbarung, die die Forderung aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren in einer Kontokorrentforderung aufgehen läßt, so gilt die Forderung, die zugunsten des Kunden aus dem Kontokorrentverhältnis entsteht, in Höhe unserer Forderung als an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Veräußert der Kunde unser Eigentum zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen oder verarbeitet er die Ware oder verfügt er in irgendeiner Weise über die Ware so, dass unsere Eigentumsrechte untergehen, so ist der erststellige Teilbetrag der ihm hierdurch entstehenden Forderung an uns abgetreten, der dem Fakturawert einschließlich MwSt. der von uns gelieferten Gegenstände entspricht.
8.3. Die B. Harant GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die B. Harant GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Im Verkehr mit Kaufleuten gilt zusätzlich: Die B. Harant GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor; bei Bestehen eines Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf den jeweils anerkannten Saldo. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die B. Harant GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser sei ausdrücklich schriftlich erklärt. Die B. Harant GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. Angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.4. Die B. Harant GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand, an dem sie sich das Eigentum vorbehalten hat, auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst eine Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadenfalles gegen seine Versicherung zustehenden Ansprüche, soweit diese sich auf die Vorbehaltsware beziehen, in Höhe des gesamten auf die beschädigte oder zerstörte Ware der B. Harant GmbH entfallenden Entschädigungsbetrages des Versicherers an die B. Harant GmbH ab.
8.5. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der B. Harant GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vermischung oder Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der B. Harant GmbH die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die B. Harant GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs – oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die B. Harant GmbH verlangen, dass der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Verkehr mit Kaufleuten gilt, dass die von dem Besteller an die B. Harant GmbH im Voraus abgetretene Forderung sich auch auf den anerkannten Saldo, sowie im Falle des Konkurses des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo bezieht.
8.6. Wird die Kaufsache mit anderen, der B. Harant GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt die B. Harant GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten oder verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verarbeitung. Für den Fall, dass eine Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so ist vereinbart, dass der Besteller der B. Harant GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die B. Harant GmbH verwahrt. Im übrigen gilt für die durch Bearbeitung oder Vermischung entstehende Sache das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.7 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die B. Harant GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller trägt die Kosten einer etwaigen Intervention der B. Harant GmbH, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Die B. Harant GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert, der der B. Harant GmbH zustehenden Sicherheiten der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der B. Harant GmbH. Die Kosten der Freigabe trägt der Besteller.
8.8. Wir können bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wir behalten uns den unmittelbaren Einzug dieser Forderungen vor. Verfügungen über diese Forderungen sind ab diesem Zeitpunkt nur mit unserer Zustimmung wirksam. Ferner kann die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verlangt werden.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Bestellung erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Diese Verarbeitung ist insbesondere nach Artikel 6 Abs. 1,b EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erfüllung unseres Vertrages mit dem jeweiligen Kunden erforderlich. Verantwortliche für die Verararbeitung ist die Geschäftsführung der Gesellschaft: B. Harant GmbH, Geschäftsführer Thomas Harant, Benzstraße 2, 67346 Speyer; Telefon: +49 (0)6232 64420; Fax: +49 (0) 6232 644299; eMail: info@harant.de;
9.2. Bei Verträgen, die im elektronischen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind, wird der Text der Bestellung des Kunden und unserer Auftragsbestätigung von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zugänglich gemacht.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https//www.harant.de/Datenschutzerklärung
10. Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1. Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Beteiligten aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Speyer. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.2. Für die Beziehungen zwischen den Beteiligten gilt deutsches Recht, für grenzüberschreitende Geschäfte unter Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).